Aufgaben Rettungsdienst
Die Aufgaben des Rettungsdienstes, dessen Träger für den Rettungsdienstbereich Rotenburg (Wümme) der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist, ergeben sich aus dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG). Hiernach ist der Rettungsdienst die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes als medizinische, funktionale und wirtschaftliche Einheit.
Mit der Durchführung der Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes hat der Landkreis das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bremervörde e.V., beauftragt.
Im Rahmen der Notfallrettung hat der Rettungsdienst bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten lebensrettende Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Person sicherzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung mit dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern; dies gilt auch für Personen, bei denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung zu erwarten ist.
Die Notfallrettung alarmieren Sie unter der gebührenfreien Notrufnummer
112
In der Regel werden die Leistungen des Rettungsdienstes über die gesetzliche oder private Krankenversicherung des beförderten Patienten abgerechnet – nur in Ausnahmefällen, z.B. bei der Ablehnung der Kosten durch die Krankenkasse, muss der Beförderte die Kosten des Rettungstransportes selbst tragen. Die Höhe der Beförderungsentgelte oder –gebühren richtet sich bei gesetzlich Versicherten nach der Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Rotenburg (Wümme) (Entgeltvereinbarung) und bei Privatversicherten und anderen Einrichtungen nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst und den Krankentransport im Landkreis Rotenburg (Wümme) in der jeweils geltenden Fassung. Da die Abrechnung sämtlicher Leistungen im Bereich Rettungsdienst über den Landkreis erfolgt, können die im Einzelfall zutreffenden Entgelte oder Gebühren jederzeit hier erfragt werden.
Nicht zu Verwechseln ist der Rettungsdienst mit Notarzt, der über die Notrufnummer 112 alarmiert wird, mit dem Kassenärztlichen Notdienst, der in der Regel über die Hausärzte sichergestellt wird. Sollten Sie den Kassenärztlichen Notdienst benötigen, also den außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes zuständigen Arzt, so erreichen Sie diesen über die bundesweite Rufnummer 116117. Der Kassenärztliche Notdienst wird nicht über die Einsatzleitstelle des Rettungsdienstes alarmiert.