Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich ein Gutachten des Technischen Überwachungsvereines (TÜV) erforderlich.
Weiterhin werden folgende Dokumente benötigt:
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich ein Gutachten des Technischen Überwachungsvereines (TÜV) erforderlich.
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