Bekämpfung der Paratuberkulose bei Rindern
Paratuberkulose ist eine meldepflichtige, bakterielle Infektionskrankheit, die bei Rindern und anderen Wiederkäuern durch den Erreger Mycobakterium avium subspecies paratuberculosis (MAP) verursacht wird. Nach einer langen Inkubationszeit kommt es zu einer unheilbar, chronisch entzündlichen Darmerkrankung mit sichtbaren Symptomen wie Durchfall und Abmagerung der Tiere.
Bereits vor dem Auftreten der ersten Krankheitssymptome scheiden die infizierten Tiere MAP mit dem Kot aus. Die Einschleppung des Erregers in den Bestand erfolgt in der Regel über den Zukauf von infizierten Tieren und führt dort zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten.
Mit der am 01. November 2017 in Kraft getretenen Niedersächsischen Verordnung zum Schutz der Rinder gegen die Paratuberkulose (Nds. ParaTb-VO) ist eine Untersuchungspflicht aller über 24 Monate alten Zuchtrinder, mit Ausnahme der Zuchtrinder eines Mutterkuhbestandes, mittels Blut- bzw. Einzelmilchproben oder anhand von Bestandsmilchproben vorgeschrieben.
Entsprechend der Verordnung dürfen über 24 Monate alte Zuchtrinder in einen niedersächsischen Rinderzuchtbestand nur eingestellt werden, wenn sie maximal zwölf Monate vor dem Einstellen bei einer Einzeltieruntersuchung negativ auf Paratuberkulose getestet wurden.
Sollten positive Ergebnisse bei der Einzeltieruntersuchung auftreten, muss der Tierhalter zusammen mit dem Hoftierarzt einen Hygieneplan erarbeiten.
Zur Unterstützung betroffener Betriebe bietet die niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) ein freiwilliges Verminderungsprogramm an (siehe Link).
Ausführliche Informationen können Sie dem Merkblatt zur Paratuberkulose in Rinderbeständen entnehmen.
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