Blauzungenkrankheit
Aktuelle Fälle der Blauzungenkrankheit im Landkreis Rotenburg in folgenden Orten (Stand: 13.09.2024):
SG Bothel: Bothel, Hemslingen, Kirchwalsede, Westerwalsede
Stadt Bremervörde: Bevern, Mehedorf, Minstedt, Ostendorf, Spreckens
SG Fintel: Helvesiek, Stemmen, Vahlde
SG Geestequelle: Ebersdorf, Hipstedt, Oerel
Gemeinde Gnarrenburg: Brillit, Findorf, Glinstedt, Gnarrenburg, Kuhstedtermoor
Stadt Rotenburg: Borchel, Mulmshorn, Rotenburg, Unterstedt, Waffensen
Gemeinde Scheeßel: Abbendorf, Bartelsdorf, Deepen, Ostervesede, Sothel, Westeresch, Westervesede, Wittkopsbostel
SG Selsingen: Anderlingen, Deinstedt, Farven, Ostereistedt, Rhade, Sandbostel, Seedorf, Selsingen
SG Sittensen: Groß Meckelsen, Hamersen, Kalbe, Klein Meckelsen, Lengenbostel, Sittensen, Tiste, Vierden, Wohnste
SG Sottrum: Horstedt, Reeßum, Sottrum
SG Tarmstedt: Breddorf, Bülstedt, Kirchtimke, Tarmstedt, Vorwerk, Westertimke, Wilstedt
Stadt Visselhövede: Dreeßel, Hiddingen, Kettenburg, Rosebruch, Schwitschen, Wittorf
SG Zeven: Elsdorf, Gyhum, Heeslingen, Zeven
Blauzungenkrankheit bei einem Schaf im Landkreis nachgewiesen (Stand: 02.08.2024)
Aufgrund einer Meldung einer Tierarztpraxis, die bei klinisch erkrankten Schafen in der Gemeinde Sottrum Symptome der sogenannten Blauzungenkrankeit festgestellt hat, wurde eine Blutprobe von einem erkrankten Schaf zur Untersuchung eingesandt. Das Ergebnis des Landesuntersuchungsamtes ergab jetzt den Nachweis der Infektion mit dem Blauzungenvirus, Serotyp 3. Das Blauzungenvirus befällt vorwiegend Schafe, Ziegen und Rinder. Gerade bei den Schafen kommt es zu einer starken Symptomatik (Fieber, Absonderung von der Herde, vermehrter Speichelfluss, Schaumbildung vor dem Maul). Die Zahl der Todesfälle ist bei den Schafen im Vergleich zu den vorhergehenden Blauzungenjahren deutlich höher. Die Übertragung erfolgt durch eine spezielle Stechmückenart (Gnitzen).
Der bisherige Verlauf der Erkrankung lässt vermuten, dass es noch zu einer Vielzahl an Nachweisen kommen wird. Bereits im Jahr 2023 wurde das Virus in einer hohen Zahl in Tierbeständen in den Niederlanden nachgewiesen und vereinzelt in Deutschland (auch im Landkreis Rotenburg (Wümme)).
Was beutet dies nun?
Die Viruserkrankung ist für den Menschen ungefährlich. Der Umgang mit den Tieren oder der Verzehr von Fleisch oder Milch/Milcherzeugnissen ist unproblematisch.
Schafe, Ziegen und Rinder sollten schnellstmöglich geimpft werden. Dieser Impfstoff verhindert nicht die Infektion, aber die Infektionen verlaufen bei den geimpften Tieren insgesamt deutlich milder als bei ungeimpften Tieren. Die Impfung führt somit zu einer deutlich reduzierten Sterblichkeit. Wer jetzt impfen möchte, sollte sich sehr schnell mit seiner Haustierarztpraxis in Verbindung setzten. Seitens der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gibt es eine finanzielle Unterstützung für die Impfung.
Erkrankte Tiere sind in jedem Fall behandeln zu lassen.
Am 25.10.2023 wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) in einem Schafbestand im Landkreis Ammerland, Niedersachsen, amtlich festgestellt. Damit hat Niedersachsen wie schon vorher Nordrhein-Westfalen den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren.
In Folge des Ausbruchsgeschehens wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, z. B. Sperma oder Embryonen, für Deutschland eingeschränkt. Allerdings können Verbringungen in und aus BTV-freien Bundesländern weiterhin erfolgen, sofern entsprechende Regeln eingehalten werden. Eine Übersicht wer was zu beachten hat, findet sich im Dokument „Verbringungsregeln BTV-3-Ausbruch“.
Die aktuelle Risikobewertung finden Sie auf der Seite des FLI.