Bodenschutz
Boden im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist die oberste Schicht der Erdkruste, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft).
Gemäß § 1 BBodSchG ist grundsätzlich die Funktion des Bodens zu sichern und wiederherzustellen. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren, Boden, Altlasten und hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen sind zu sanieren und es ist Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Folgende Dienstleistungen und Seiten mit weiterführenden Informationen stehen zu diesem Thema aktuell zur Verfügung:
- Umweltinformationen zu Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen: Auskunft
Amt
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2759 Telefax: 04261 983-2799 E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV | |
Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-2759 Telefax: 04761 983-4199 E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |