Bußgeld
Für die Durchführung aller Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich des Straßenverkehrsrechts ist die Bußgeldabteilung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zuständig.
Hierzu zählen unter anderem:
- Geschwindigkeitsübertretungen
Geschwindigkeitsmessungen werden sowohl von der Polizei als auch vom speziell ausgebildeten Messpersonal des Landkreises durchgeführt. Für die Ahndung der festgestellten Verstöße ist allein der Landkreis zuständig. - Parkverstöße
Parkverstöße, die von den Vollzugsdiensten der Stadt Rotenburg (Wümme), der Stadt Bremervörde, der Gemeinde Scheeßel, der Stadt Zeven, der Stadt Visselhövede sowie der Gemeinde Gnarrenburg festgestellt worden sind, werden von den dortigen Verwaltungen mit Verwarngeldern belegt. Die Verwarnunungen für Parkverstöße im übrigen Kreisgebiet, also die von der Polizei ausgesprochenen oder auf anderem Wege angezeigten, nimmt der Landkreis vor. Kann bei Parkverstößen der Verursacher nicht ermittelt werden, darf statt dessen der Halter des Kraftfahrzeuges mit den Kosten des Verfahrens belastet werden (Halterhaftung). - Sonstige Ordnungswidrigkeiten
Zu sonstigen Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Alkoholverstöße, Überladungen, Unterschreitung von Mindesabständen, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Gefahrgut, güterkraftverkehr beantworten wir Ihre Fragen gern im Rahmen eines telefonischen oder persönlichen Gespräches. - Welche Strafen kann der Landkreis anordnen?
- Online-Anhörung
Die Bußgeldstelle des Landkreise bietet einen digitalen Zugang zu Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Der Dienst bietet betroffenen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, sich zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu äußern und Beweismittel (Foto) einzusehen.