Ferienfreizeit für Kinder
Ferienfreizeit
Die Kreisjugendpflege bietet ab Jahr 2023 keine eigene Ferienfreizeit mehr an. Zum einen ist es in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden, rechtzeitig und verbindlich eine ausreichende Zahl von qualifizierten Ehrenamtlichen zu finden, zum anderen sind aufgrund der Umsetzung der SGB VIII – Reform viele neue Aufgaben für die Jugendpflege hinzugekommen.
Für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen werden durch diverse Träger im Landkreis eine Vielzahl von Freizeiten und Zeltlager angeboten. Eine Liste mit den entsprechenden Fahrten kann bei der Kreisjugendpflegerin Birgit Martens angefordert werden.
Für Familien mit niedrigen Einkommen kann eine Beihilfe gewährt werden. Es gelten die Einkommensgrenzen nach § 85 SGB XII. Auch Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können ggf. beantragt werden, denn niemand soll aus finanziellen Gründen nicht an einer Freizeit teilnehmen können.