Fördermittel
Die Wirtschaftsförderung bietet für Unternehmen und Existenzgrüner/Innen den Service, Fördermöglichkeiten für geplante Vorhaben zu prüfen und in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite zu stehen. So kann individuell nach Förderprogrammen recherchiert und dem Unternehmen die relevanten Richtlinien zusammengestellt und erläutert werden.
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel sind neben einem Business-Plan in der Regel auch Sicherheiten und Eigenkapital Voraussetzungen für eine Finanzierung.
Beachten Sie in jedem Falle, dass Fördermittel grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn bei der jeweiligen antragannehmenden Stelle beantragt werden müssen. Ein Förderbescheid oder eine Genehmigung auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist abzuwarten. Eine Nichtbeachtung kann förderschädlich sein.
Allgemeine Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), der KfW Mittelstandsbank und der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) GmbH.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist D-Fördergebiet im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Eine Antragstellung für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung ist für kleine und mittlere Unternehmen grundsätzlich möglich.
Innovations- und Fördermittelsprechtage
Die Wirtschaftsförderung bietet kostenfreie Beratungssprechtage für Unternehmen mit Innovations- und Investitionsprojekten im Landkreis an.
Im Rahmen einer jeweils einstündigen individuellen Einzelberatung erhalten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen eine Hilfestellung bei der Realisierung ihrer Projekte, sei es die Planung neuer Produkte oder Verfahren, Betriebserweiterungen und Investitionen, der Start neuer Forschungs- oder Entwicklungsprojekte oder die professionelle Verwertung gewerblicher Schutzrechte.
Die Beratungen finden i.d.R. als Online-Videokonferenz statt. Der Landkreis arbeitet mit dem Anbieter „Cisco Webex“. Für die Beratung lädt der Kunde die Anwendung kostenfrei auf sein Gerät und erhält dann die Zugangsdaten zur Einwahl per E-Mail. Einzige Voraussetzungen sind eine Internetverbindung und ein Gerät mit Mikrofon und Kamera, wie z.B. PC, Tablet oder auch Smartphone.
In 2025 werden folgende Sprechtage angeboten:
Do. 23. Januar 2025
Do. 27. Februar 2025
Do. 27. März 2025
Do. 24. April 2025
Do. 26. Juni 2025
Do. 21. August 2025
Di. 23. September 2025
Do. 30. Oktober 2025
Do. 27. November 2025
Eine Anmeldung zur Beratung ist erforderlich. Termine können telefonisch bei Frau Gesa Weiss (Tel.: 04261 983-2855) vereinbart werden.
Kooperationspartner sind das Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW), die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), die Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser sowie die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Unser Tipp für Sie: Wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Fördermittel beantragen, so unterliegen sie häufig einer Testatpflicht zum Nachweis ihrer KMU-Eigenschaft. Ein solches KMU-Testat ist von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auszustellen und i.d.R. mit Kosten und Zeitaufwand verbunden.
Minimieren Sie diesen Aufwand, indem Sie Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im Zuge seiner Arbeiten für Ihren Jahresabschluss mit der Erstellung eines KMU-Testates beauftragen.
Bei Vorlage eines KMU-Testates können kleine und mittlere Unternehmen auch kostenfrei die Technologie- und Innovationsberatung unseres Kooperationspartners, dem Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW), in Anspruch nehmen.
Das Formular wird Ihnen durch die NBank im Downloadcenter zur Verfügung gestellt: NBank - Downloadcenter (Suchbegriff: KMU Prüfschema)
Amt
Amt für Kreisentwicklung | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2850 | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |