Förderung freiberuflicher Hebammen
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) möchte freiberufliche Hebammen bei dem Schritt in die Selbständigkeit sowie bei der Ausrichtung von Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen unterstützen. Dazu hat der Kreistag eine entsprechende "Richtlinie zur Förderung freiberuflicher Hebammen" verabschiedet, in der die Rahmenbedingungen zur Förderung festgelegt sind. Die Förderung gliedert sich in zwei Bereiche:
1. Gründungszuschuss in der Höhe von bis zu 10.000 Euro für Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit im Kreisgebiet aufnehmen (Förderung für das erste Jahr der Tätigkeit). Sie vepflichten sich im Gegenzug, mindestens fünf Jahre mit dem Hauptanteil ihrer Tätigkeit als freiberufliche Hebamme im Landkreis Rotenburg (Wümme) zu arbeiten.
2. Raumkostenzuschuss für Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurse: Antragsberechtigt sind alle im Landkreis Rotenburg (Wümme) tätigen freiberuflichen Hebammen. Der Zuschuss kann sowohl für eigene Praxisräume sowie für angemietete Räume gewährt werden.
Zu beiden Förderschwerpunkten finden sich die genauen Regularien in der unten stehenden Richtlinie. Interessierte können sich bei Bedarf unter den nebenstehenden Kontaktdaten gerne beraten lassen.