Gesundheitsaufsicht und Umwelthygiene
Die zentrale Aufgabe des Bereiches der Gesundheitsaufsicht und Umwelthygiene ist der Schutz unserer Bürger unter Berücksichtigung medizinischer, sozialer und umweltbezogener Belange.
Infektionshygiene
- Ermittlung der Infektionsquelle und der Kontaktperson nach dem Auftreten einer Infektionskrankheit gem. Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Anordnung und Überwachung von Schutzmaßnahmen
- Aufklärung und Beratung des betroffenen Personenkreises
Trinkwasserhygiene
- Regelmäßige Überprüfungen und Kontrollen der Wasserschutzgebiete, Wassergewinnungs-, Aufbereitungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen (Wasserwerke)
- Entnahme von Wasserproben
- Anordnung und Überwachung von Schutzmaßnahmen (z.B. Wasserentnahmeverbot, bauliche Veränderungen, Aufbereitung, Zusatzuntersuchungen)
- Aufklärung und Beratung der Betreiber von Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen)
Bäderhygiene und Badeseen
- Überprüfungen und Kontrollen der öffentlichen Schwimmbäder inkl. Wasserprobenentnahme
- Anordnung und Überwachung erforderlicher Schutzmaßnahmen (z.B. Desinfektionsmaßnahmen, bauliche oder technische Veränderungen, Zusatzuntersuchungen, Badeverbote, Schließungen)
- Überwachung der Wasserqualität der anerkannten Badeseen
Überwachung von Einrichtungen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz
- Überwachung der Krankenhaushygiene (Regelmäßige Begehung der Krankenhäuser)
- Infektionshygienische Überwachung des Rettungs- und Krankentransportwesen
- Überwachung von Arztpraxen und sonstigen invasiv tätigen Einrichtungen
- Überwachung von Tattoo- und Piercingstudios
Ortshygiene
- Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
- Überprüfung der Sortimente in den Geschäften
- Anordnung und Überwachung erforderlicher Maßnahmen (z.B. Verkauf ganz oder teilweise verbieten, Lagerung verändern)
- Gemeinschaftseinrichtungen, -unterkünfte, Gewerbebetriebe
- Regelmäßige Begehung der Kindergärten, Kinderspielkreise, Altenheime, Unterkünfte für Asylbewerber, Heime, Schulen, Arzt-, Massage- und Krankengymnastikpraxen, Gewerbebetriebe
- Anordnung von Maßnahmen zur Abstellung festgestellter Mängel (infektionshygienische Mängel, Unfallgefahren)
- Wohnungshygiene
- Überprüfung von Wohnraum aus infektionshygienischer Sicht (z.B. bei Kopflausbefall, Schädlingsbefall, Schimmelpilzbefall usw.)
- Allgemeine Ortshygiene
- Feststellung infektionshygienischer Missstände mit dem Ziel, diese abstellen zu lassen (z.B. Rattenbefall)
- Allgemein
- Überwachung von Solarien
- Belehrungen gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
- Informationsarbeit
- Abgabe von Stellungnahmen zu Baumaßnahmen von relevanten Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Amt
Gesundheitsamt - Dienststelle ROW | |
Bahnhofstr. 15 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-3203 Telefax: 04261 983-3249 E-Mail: gesundheitsamt@lk-row.de | Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr |
Gesundheitsamt - Dienststelle BRV | |
Amtsallee 4 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-5209 Telefax: 04761 983-5249 E-Mail: gesundheitsamt@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Gesundheitsamt - Dienststelle Zeven | |
Dr.-Otto-Straße 2 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6080 Telefax: 04281 983-5249 E-Mail: gesundheitsamt@lk-row.de | Die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Zeven ist nicht ständig besetzt. Daher ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.: 04761/983-5209 (Gesundheitsamt Bremervörde) erforderlich. |