Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Eine wesentliche Aufgabe des Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist die Beurteilung des Gesundheits- und Entwicklungsstandes aller Schulanfänger. Beurteilt werden u.a. die körperliche Entwicklung, die Sprache, das Verhalten, die Wahrnehmung, die Motorik, die kognitiven Fähigkeiten sowie die Seh- und Hörleistung.
Maßnahmen zur Erhöhung des Durchimpfungsgrades bei öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen (gemäß STIKO-Empfehlung) stellen die Erfassung des Impfstatus und Beratung bei den Schuleingangsuntersuchungen (auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes §34 Abs. 11) und Erfassung des Impfstatus in den 6. Klassen und Weitergabe von Impfempfehlungen bei Impflücken dar.
Ein weiterer Bereich umfasst die Bearbeitung von Auf- bzw. Anträgen des Sozial-, Jugend-, Schulverwaltungs- und Kulturamtes, Bearbeitung von Sozialmedizinischen Stellungnahmen, Anträgen auf Frühförderung und Krankenhilfe (gem. BSHG) und Prüfung von Anträgen auf Sonderbeförderung.