Kreistag
Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und das wichtigste politische Gremium. Mitglieder des Kreistages sind die 54 Abgeordneten und der Landrat.
Die Abgeordneten des Kreistages werden von den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die jetzige Wahlperiode begann am 01.11.2021 und endet am 31.10.2026.
Der Landrat ist kraft Amtes Mitglied des Kreistages.
Informationen zur Besetzung des Kreistages, zu Sitzungsterminen, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften der öffentlichen Sitzungen erhalten Sie im Kreistagsinformationssystem.
Bitte nutzen Sie die nebenstehend genannten Links, um ins System zu gelangen.
Der Kreistag beschließt über Angelegenheiten des Landkreises von besonderer Bedeutung und Tragweite, beispielsweise über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan, den Erlass von Satzungen und Verordnungen oder die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Steuern. Der Kreistag überwacht zugleich auch die Aufgabenerfüllung durch die Kreisverwaltung.
Der Kreistag gibt sich nach § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Diese enthält Verfahrensvorschriften für die Einladung und den Ablauf der Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse.
Den Vorsitz im Kreistag führt der/die aus der Mitte der Abgeordneten gewählte Kreistagsvorsitzende.
Die Ergebnisse der Kreistagswahlen finden Sie hier.
Die Abgeordneten des Kreistags zusammen mit Landrat Marco Prietz und den Dezernenten. (23.6.2022)© Landkreis Rotenburg (Wümme)