Landschaftsrahmenplan
Der Landschaftsrahmenplan ist ein Fachplan für den Naturschutz und die Landschaftspflege, den die untere Naturschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis aufstellt.
Er stellt für das Gebiet der unteren Naturschutzbehörde einschließlich des besiedelten Bereichs rahmenhaft die fachlichen Gegebenheiten, Erfordernisse und erforderlichen Maßnahmen gutachtlich dar und begründet sie. Das Schwergewicht liegt auf der Darstellung der Gegebenheiten.
Der Landschaftsrahmenplan hat nicht die Aufgabe, die fachlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit anderen Fachbereichen abzustimmen.
Dies ist dem jeweiligen Verfahren vorbehalten, das die Verbindlichkeit eines Vorhabens begründet, insbesondere der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms und der Bauleitpläne, den Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen und den förmlichen Verfahren nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz.
Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Rotenburg (Wümme) wurde 2013 fortgeschrieben.
Die aktuell gültige Fassung liegt seit März 2016 vor.
Alle Inhalte des Landschaftsrahmenplans finden Sie unter "Dokumente".