Landschaftswacht
Gemäß § 35 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) kann die Naturschutzbehörde aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht bilden. Ihre Aufgabe ist die Überwachung von geschützten Teilen von Natur und Landschaft sowie Sorge für den Artenschutz.
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) gibt es bereits drei Landschaftswarte, die für die Naturschutzgebiete "Huvenhoopsmoor", "Großes und Weißes Moor" sowie "Tister Bauernmoor", "Ekelmoor" und "Schneckenstiege" zuständig sind.
Anfang 2015 wurden zusätzlich 13 Landschaftswarte als ehrenamtliche Mitarbeiter auf der Ebene der Städte, Samt- und Einheitsgemeinden bestellt. Sie sind neben den oben genannten Aufgaben auch Ansprechpartner für die Bevölkerung in Naturschutzangelegenheiten.
Die Liste mit den örtlich zuständigen Landschaftswarten finden sie unten.