Lebensstättenschutz für Tiere
Um besonders geschützten Tieren Lebensstätten oder Lebensmöglichkeiten zu erhalten oder zu verschaffen, kann die Naturschutzbehörde für bestimmte Gebiete und begrenzte Zeit durch Verordnung oder Einzelanordnung bestimmte Handlungen untersagen oder Eigentümer und Nutzungsberechtigte zur Duldung bestimmter Schutz- und Pflegemaßnahmen verpflichten.
Nachfolgend eine Übersicht der im Landkreis Rotenburg (Wümme) bisher besonders geschützten Lebensstätten:
Nr. |
Bezeichnung |
Datum der |
|
Verordnung zum Schutz der Lebensstätte für Fischotter und Eisvogel an und auf der Lehrde |
18.03.1983 |
LT-ROW 3 |
Lebensstättenschutz für Birkhuhn, Kranich, Weihe und Wiesenvögeln |
30.11.1989 |