Mahnungen und offene Posten beim Rettungsdienst
Bei nicht fristgerechter Begleichung der offenen Gebührenbescheide wird den betreffenden säumigen Zahlern eine Mahnung zugestellt, die den noch ausstehenden Betrag zuzüglich Mahngebühren und Säumniszuschlägen ausweist. Wird auch dann keine Zahlung geleistet, bekommt der Betreffende eine Pfändungsankündigung, erfolgt auch hierauf keine Zahlung, wird die Vollstreckung der Forderung, bis hin zur Pfändung, eingeleitet.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen werden durch den Betrieb Rettungsdienst Offene-Posten-Listen verschickt, mit deren Hilfe die gesetzlichen Kostenträger eventuell noch offene Zahlungen abgleichen können.
Amt
Amt für Rettungsdienstmanagement | |
Gerberstraße 14 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2840 Telefax: 04261 983-2849 E-Mail: rettungsdienst@lk-row.de |