Managementpläne (Natura 2000-Gebiete)
Im Rahmen der Umsetzung der FFH-Richtlinie sind aufgrund des § 32 Abs. 3 BNatSchG und des Artikels 6 Abs. 1 FFH-RL (92/43/EWG) für die 22 FFH-Gebiete und das EU-Vogelschutzgebiet im Landkreis Rotenburg (Wümme) Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festzulegen. Diese Maßnahmen müssen den ökologischen Erfordernissen der in den Gebieten vorkommenden FFH-Lebensraumtypen und Arten entsprechen und dazu geeignet sein, den ökologischen Zustand der vorkommenden Lebensraumtypen in einen günstigen Zustand zu versetzen.
Die Managementplanung erfüllt auch den Zweck, Klarheit über die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von Natura-2000-Gebieten zu schaffen. Diese ist nicht statisch, sondern kann in Abhängigkeit von der Entwicklung des Gebietes bzw. der jeweiligen Schutzgüter fortgeschrieben werden.
Als fachliche Grundlage dienen insbesondere Erhaltungsziele, die für alle Natura-2000-Gebiete vorliegen.
Die Maßnahmen können vertraglicher, rechtlicher und administrativer Art sein und in Managementplänen, Maßnahmenplänen oder Maßnahmenblättern festgelegt werden.
Für größere oder komplexere FFH-Gebiete, bei denen viele verschiedene Nutzungsanforderungen aufeinandertreffen, wurden im Landkreis Rotenburg (Wümme) Managementpläne aufgestellt.
Über den folgenden Link erhalten Sie ausführliche Informationen zur Sicherung, den Erhaltungszielen und dem Management der einzelnen FFH-Gebieten Niedersachsens: Die einzelnen FFH-Gebiete Niedersachsens, A-B | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
(Stand 22.11.2023)