Medizinstipendium
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) vergibt seit dem Sommersemester 2019 Stipendien für Studierende der Humanmedizin. Das Ziel dieser Maßnahme ist die langfristige Sicherstellung der Versorgung im ambulanten und stationären Bereich sowie im öffentlichen Gesundheitswesen im Landkreis Rotenburg (Wümme).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Auf Antrag erhalten Studierende das Stipendium, wenn sie:
- vorzugsweise aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) stammen oder an dem Projekt „Landpartie Zeven“ teilgenommen haben und
- an einer Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt/Ärztin in Deutschland zulässt, für ein Studium der Fachrichtung Humanmedizin eingeschrieben sind und
- in Deutschland leben und arbeiten dürfen und
- eine Verpflichtungserklärung zur fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Rotenburg (Wümme) nach bestandener Facharztprüfung abgeben.
Wie wird gefördert?
Das Stipendium wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Dauer von maximal 75 Monaten gewährt und beträgt 500 Euro monatlich.
Bei einem Studium im Ausland bekommen Stipendiaten, soweit entsprechende Studiengebühren anfallen, ab dem ersten Studienjahr einen Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von 150 Euro monatlich.
Gibt es Verpflichtungen?
Die Stipendiaten haben gegenüber dem Landkreis festgeschriebene Nachweispflichten - § 3 der entsprechenden Richtlinie.
Sie verpflichten sich, unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums eine fachärztliche Weiterbildung zu absolvieren und innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Facharztweiterbildung an der Patientenversorgung des Landkreises Rotenburg (Wümme) für die Dauer von fünf Jahren mitzuwirken.
Die Teilnahme an der ärztlichen Versorgung kann vertragsärztlich in eigener Niederlassung oder als angestellter bzw. zugelassener Arzt/Ärztin in einer Vertragsarztpraxis oder einer anderen Versorgungsform, im Gesundheitsamt oder an einer der Kliniken im Landkreis Rotenburg (Wümme) erfolgen.
Wie bewerbe ich mich?
Der Antrag auf die Gewährung eines Stipendiums kann beim Landkreis gestellt werden. Bei Antragstellung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Kopie des Personalausweises
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife
- Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung an einer Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt/Ärztin in Deutschland zulässt. Studienanfänger mit laufendem Bewerbungsverfahren können die Immatrikulationsbescheinigung nachreichen. Eine mögliche Zusage für das Stipendium erfolgt dann in Abhängigkeit vom Nachweis der Immatrikulation.
- bei schon bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses
Die aktuelle Bewerbungsfrist endet am 30.04.2025
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Stipendienprogramm können Sie der unten stehenden Richtlinie entnehmen. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.