Meldepflichten Dioxinergebnisse
Meldepflichten für Lebensmittelunternehmer über Ergebnisse aus Untersuchungen auf Dioxine bzw. PCB´s
Am 1. Mai 2012 trat die Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung - MitÜbermitV) vom 28.12.2011 in Kraft. Danach sind die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer verpflichtet, Ergebnisse der im Rahmen der Eigenkontrollen durchgeführten Untersuchungen auf Dioxine, dioxinähnliche und nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (PCB) der zuständigen Behörde mitzuteilen. Für Mitteilungen der Lebensmittelunternehmer ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) das Veterinäramt, für Mitteilungen der Futtermittelunternehmer ist das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zuständig.
Mitteilungspflichtig sind nicht nur Höchstgehaltsüberschreitungen, sondern alle Untersuchungsergebnisse der in § 1 der MitÜbermitV genannten Stoffe. Die Mitteilung ist innerhalb von vierzehn Tagen abzugeben, nachdem der Unternehmer Kenntnis von dem Untersuchungsergebnis hat. Dies ist erst der Fall, wenn das Untersuchungsergebnis endgültig feststeht. Die Mitteilung ist unverzüglich abzugeben, wenn ein Höchstgehalt überschritten worden ist.
Die Mitteilung muss i.d.R. elektronisch erfolgen.
Weitere Informationen sowie die Musterdatei für die Meldung finden Sie auf der Internetseite des LAVES.
Amt
Veterinäramt | |
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