Naturschutz
Baumschutz/Baumfällung
Geschützte Bäume, Bebauungspläne, Baumschutzsatzung, Artenschutz, Baumschutz, Baumfällung weiter
Geschützte Landschaftsbestandteile
Im Landkreis gibt es zurzeit 13 per Satzung oder Verordnung festgesetzte geschützte Landschaftsbestandteile. weiter
Kreiseigene Naturschutzflächen
Der Landkreis erwirbt bereits seit vielen Jahren Flächen, die für den Naturschutz eine besondere Bedeutung haben. weiter
Landschaftsrahmenplan
Der Landschaftsrahmenplan ist ein Fachplan für den Naturschutz und die Landschaftspflege, den die untere Naturschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis aufstellt. weiter
Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiete können zum Schutz (Erhalt) oder zur Verbesserung der Naturgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild/Ruhe, Boden, Wasser sowie Luft/Klima ausgewiesen werden. weiter
Lebensstättenschutz für Tiere
Der Landkreis kümmert sich um besonders geschützte Tieren und deren Lebensstätten oder Lebensmöglichkeiten. weiter
Managementpläne (Natura 2000-Gebiete)
Der Landkreis ist verpflichtet, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Natura-2000-Gebiete festzulegen. weiter
Natura 2000/FFH-Gebiete/EU-Vogelschutzgebiete
Die FFH-Richtlinie verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. weiter
Naturdenkmäler
Welche Naturdenkmäler gibt es im Landkreis? Wie werden sie ausgewiesen? Alle Infos zum Thema finden Sie auf dieser Seite. weiter
Naturgärten gestalten
Ein mit standortgerechten Pflanzen gut angelegter Garten macht auf lange Sicht weniger Arbeit als eine Schotterfläche. weiter
Naturschutzgesetze
Die Länder, so auch Niedersachsen, haben abweichende bzw. ergänzende Regelungen im Naturschutzrecht getroffen. weiter
Naturschutzgebiete
Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, kann die Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Naturschutzgebieten erklären. weiter
Naturschutzprojekte
Der Landkreis fördert seit 2012 zusammen mit den anerkannten Naturschutzverbänden im Rahmen der dafür jährlich bereit gestellten Haushaltsmittel die verschiedensten Projekte im Bereich Naturschutz. weiter
Bodenabbau
Der Abbau von Bodenschätzen wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Torf und Steinen unterliegt einer Genehmigungspflicht, wenn die abzubauende Fläche mehr als 30 m² beträgt. Die Erlaubnis wird von der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis, erteilt. Torf darf nur abgebaut werden, soweit der Abbau Voraussetzung für die Durchführung eines mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmten, der Wiedervernässung von Mooren dienenden Klimaschutzprojektes ist. weiter