Rechnungsprüfungsamt
Allgemeines
Die Rechnungsprüfung ist eine dauerhafte, gesetzlich festgelegte Aufgabe. Da die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) kein eigenes Rechnungsprüfungsamt eingerichtet haben, wird die Aufgabe der Rechnungsprüfung gemäß § 153 Absatz 3 NKomVG vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rotenburg wahrgenommen und erstreckt sich insbesondere auf folgende Körperschaften und Einrichtungen:
- der Landkreis,
- die 5 Einheitsgemeinden (Gemeinden und Städte),
- die 8 Samtgemeinden mit insgesamt 52 Mitgliedsgemeinden,
- Zweckverbände, Eigenbetriebe, Nettoregiebetriebe, Eigengesellschaften und Stiftungen in Trägerschaft der kommunalen Körperschaften im Kreisgebiet.
Im § 155 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) werden die Aufgaben der Rechnungsprüfung definiert. Dies sind insbesondere:
- die Prüfung der Jahresabschlüsse sowie der konsolidierten Gesamtabschlüsse,
- die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung (z.B. Aufträge zum Bau von Straßen, Schulen, Beschaffungsvorgänge, Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen usw.).
- die dauernde Überwachung der Kassen (unvermutete Kassenprüfungen).
Darüber hinaus hat der Kreistag dem Rechnungsprüfungsamt als weitere Aufgabe die Prüfung der Kreisverwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit übertragen. Hier werden Feststellungen zur Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns getroffen, indem der Weg der Entscheidungsfindung, der zu den Finanzvorfällen geführt hat, rechtlich nachvollzogen wird; Organisations- und Wirtschaftlichkeitsaspekte werden dabei im Rahmen der Prüfung mit betrachtet und ggf. Verbesserungspotentiale aufgezeigt.
Die geprüften Körperschaften und Einrichtungen als unsere Kunden erwarten Beratungsleistungen (insbesondere im Hinblick auf die Erstellung der Eröffnungsbilanzen, der Aufstellung der Jahresabschlüsse sowie bei der Durchführung von Vergabeverfahren im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen), Hinweise und Hilfen bei der Gestaltung einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen Aufgabenwahrnehmung.
Die Rechnungsprüfung arbeitet verwaltungsintern. Darum wird diese Tätigkeit kaum in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Gleichwohl trägt sie als Pflichtaufgabe dazu bei, dass die kommunalen Finanzen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewirtschaftet werden.
Rechtsstellung, Unabhängigkeit
Innerhalb der Verwaltung hat das Rechnungsprüfungsamt eine Sonderstellung inne, weil es als „verlängerter Arm“ der Stadt- und Gemeinderäte anzusehen ist und die Haushaltswirtschaft überprüft. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises ist dem Kreistag unmittelbar unterstellt und nur diesem verantwortlich. Organisatorisch und dienstrechtlich ist dagegen auch das Rechnungsprüfungsamt in die Gesamtverwaltung in das Dezernat I eingegliedert. Bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist das Rechnungsprüfungsamt unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden. Der Leiter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes werden vom Kreistag berufen und abberufen. Die Abberufung bedarf darüber hinaus der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde (Innenministerium).
Amt
Rechnungsprüfungsamt | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2220 Telefax: 04261 983-88 2220 E-Mail: wolf.linne@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |