Rote Kennzeichen
Rote Kennzeichen
Rote Dauerkennzeichen
Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich:
- Führungszeugnis
- formloser Antrag
- Gewerbeanmeldung, bzw. Handelsregisterauszug
- eVB-Nr.
- SEPA-Lastschriftmandat
- Personalausweis des Firmeninhabers
Gebühren: 88,60 €
Oldtimer Kennzeichen
Als Oldtimer werden Fahrzeuge eingestuft, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Diese Fahrzeuge dienen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeughistorischen Kulturgutes. Für die Zulassung als Oldtimer ist Gutachten gemäß § 23 StVZO erforderlich. Oldtimerfahrzeuge haben auf dem Kennzeichen hinter den Ziffern ein "H" eingeprägt.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- bei Zulassung auf eine Firma Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Zulassung auf einen Verein Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung eine Vollmacht sowie die vorgenannten Papiere des Halters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern Einwilligungserklärung und Personalpapiere der Erziehungsberechtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- bei zugelassenen Fahrzeugen Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugschein und Kennzeichen
- bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein und Versicherungsbestätigung (bei älteren Fahrzeugen ist evtl. noch eine Abmeldebescheinigung vorhanden)
- gültige Hauptuntersuchung
- Gutachten nach § 23 StVZO
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bearbeitungsgebühren:
Die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens kostet 27,00 Euro, hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Die Gebühren können sich erhöhen.
Dokumente
Antrag rote Kennzeichen (28 kB) |