Schlachtgeflügeluntersuchung
Die Schlachttieruntersuchung von Geflügel in gewerblichen Tierhaltungen ist die amtliche Untersuchung der lebenden Tiere im Erzeugerbetrieb. Hierbei wird unter anderem auf sichtbare Anzeichen von Krankheiten geachtet, durch die eine Gefahr für den Menschen oder für Tiere ausgehen könnte (Zoonosen und Tierseuchen). Neben den tierseuchenrechtlichen Aspekten werden auch tierschutzrechtliche Belange kontrolliert.
Der Tierhalter bzw. bei Beauftragung der Schlachtbetrieb melden den Auftrag zur Schlachttieruntersuchung 72 Std. vor Transportbeginn mit dem beigefügten Anmeldeformular an.
Gemeldet wird dem zuständigen Veterinäramt
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefax: 04261 / 983-2399
E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de
Amt
Veterinäramt | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2357 Telefax: 04261 983-2399 E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |