Stundungen beim Rettungsdienst
Ist die Zahlungsfähigkeit des Schuldners eingeschränkt, z.B. durch das Zusammentreffen mehrerer Leistungen, geschäftliche Schwierigkeiten, Krankheit oder andere persönliche Notstände, so kann eine Ratenzahlung gewährt werden.
Der Antrag auf Stundung ist schriftlich unter ausführlicher Angabe des Grundes bei dem zuständigen Mitarbeiter einzureichen. Dabei hat der Schuldner seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen darzulegen und in Kopie beizufügen.