Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen
© Landkreis Rotenburg (Wümme)Trichinen (Trichinella) sind eine Gattung winziger Fadenwürmer, die im Fleisch von Haus- Wildschweinen sowie anderen fleischfressenden Wildtieren vorkommen und beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen können. Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von rohem oder ungenügend zubereitetem trichinösen Fleisch oder daraus hergestellten Produkten, wie Rohwurst oder Rohschinken.
Um dies zu vermeiden, müssen u. a. alle Wildschweine auf Trichinella untersucht werden.
Welche Jäger dürfen Trichinenproben entnehmen?
Die Entnahme der Probe kann durch den hierfür geschulten und beauftragten Jagdausübungsberechtigten erfolgen.
Seit dem Jahr 2008 werden derartige Schulungen ggf. während der Jagdscheinausbildung durchgeführt, bitte erkundigen Sie sich, diesbezüglich, ob die Schulung während des Jagdkurses angeboten wird. Besitzer älterer Jagdscheine müssen diese Schulung ggf. in einem extra Lehrgang nachholen. Mit der Schulungsbescheinigung kann die Erlaubnis zur Probennahme (Übertragung) beim Veterinäramt des Landkreises beantragt werden. Ohne formelle Erlaubnis darf keine Probe selbstständig entnommen werden!
Wildmarken und Wildursprungsscheine
Die zur eindeutigen Kennzeichnung der Tierkörper benötigten Wildmarken können über das Veterinäramt bezogen werden. Senden Sie hierzu eine Mail oder ein Fax an 04261/983-2399 oder besuchen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten. Den Wildmarken werden Wildursprungsscheine als „Untersuchungsauftrag“ für das Labor beigefügt. Alternativ können Sie diese auch hier herunter laden. Beachten Sie, dass die Nummern der Wildmarken zwecks Zuordnung notiert und nur an berechtigte Jäger ausgegeben werden.
Entnahme der Trichinenprobe durch den Jäger
An jedem Tierkörper ist eine gültige Wildmarke anzubringen. Die Nummer der Wildmarke ist auf dem Wildursprungsschein einzutragen. Die Trichinenprobe bestehend aus mindestens 10 g Muskulatur aus dem Zwerchfellpfeiler oder sofern nicht anders möglich dem Vorderlauf. Die Zunge lässt sich aufgrund ihrer Struktur schlecht zerkleinern und ist daher ungünstig als Probenmaterial. Die Probe/n anschließend einzeln in saubere Plastiktüten verpacken und diese mit Klebeetikett oder wasserfestem Stift mit der Wildmarkennummer kennzeichnen. Nur so ist eine Zuordnung möglich. Den Wildursprungsschein aus hygienischen Gründen sowie aufgrund der Lesbarkeit separat verpacken. Die Probe ist dann einer Sammelstelle oder direkt dem Labor im Kreishaus zuzuleiten. Untersucht werden die Proben jeden Montag und Donnerstag. Durch Feiertage kann es hier zu Verschiebungen kommen. Eine Liste der Sammelstellen kann hier heruntergeladen werden.
Ergebnismitteilung
Die Benachrichtigung über das Ergebnis der Trichinenuntersuchung erfolgt per E-Mail, per Fax oder postalisch. Das schriftliche Ergebnis ist von Ihnen 2 Jahre aufzubewahren.
Amt
Veterinäramt | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2357 Telefax: 04261 983-2399 E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |