Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt werden können. Sie sind für den schadlosen Abfluss des Hochwassers und für die erforderliche Wasserrückhaltung freizuhalten.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die potenziell gefährdeten Gebiete an zahlreichen Gewässern nach einem hundertjährigen Ereignis (HQ 100) rechnerisch ermittelt, in Karten dargestellt (Link s. unten) und durch Bekanntmachung vorläufig gesichert. Damit haben diese Gebiete bereits den Status eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes.
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurden bisher durch Verordnung das Überschwemmungsgebiet für die Obere Oste von der Kreisgrenze zum Landkreis Harburg bis Bremervörde, für die Wümme von der Kreisgrenze zum Landkreis Harburg bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Verden und für die Wieste von unmittelbar vor der Kreisgrenze im Flecken Ottersberg bis zur Samtgemeinde Sottrum, Gemarkung Horstedt festgesetzt. Weitere werden nach und nach folgen.
In den Überschwemmungsgebieten und vorläufig gesicherten Gebieten sind die in §§ 78 und 78a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufgeführten Maßnahmen untersagt. Hiervon kann der Landkreis für bestimmte Handlungen Ausnahmen zulassen.
In Planung
Im Folgenden finden Sie Informationen zu laufenden Verordnungsverfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten.
Amt
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2759 Telefax: 04261 983-2799 E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV | |
Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-2759 Telefax: 04761 983-4199 E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Links
- Umweltkarten Niedersachsen
- Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Oberen Oste
- Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Wieste
- Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Wümme
- Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Bever