Wasserschutzgebiete
Die Qualität des Trinkwassers hängt unmittelbar von der Qualität des Grundwassers ab. Zum Schutze des in den Brunnenanlagen geförderten Wassers (Grundwasserschutz) der Wasserwerke wird das zugehörige Einzugsgebiet als Wasserschutzgebiet ausgewiesen.
Die Flächenausdehnung dieser Wasserschutzgebiete bzw. die Wasserschutzgebietszonen I bis III werden im Wesentlichen von der Menge der Wasserentnahme, dem Aufbau und den Eigenschaften des Untergrundes bestimmt. Dabei kommt dem belebten Boden die größte Bedeutung zu. Die Reinigung der zu versickernden Niederschläge und sonstigen Flüssigkeiten findet im Oberboden statt, wobei die Reinigungswirkung mit zunehmender Tiefe schnell abnimmt. In der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) vom 09.11.2009 werden genaue Hinweise für die Nutzung und Bewirtschaftung dieser Flächen festgelegt.
Amt
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2759 Telefax: 04261 983-2799 E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV | |
Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-2759 Telefax: 04761 983-4199 E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Links
- Verordnung Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO)
- Verordnung Wasserschutzgebiet Groß Meckelsen
- Verordnung Wasserschutzgebiet Großes Holz
- Verordnung Wasserschutzgebiet Heinschenwalde
- Verordnung Wasserschutzgebiet Minstedt
- Verordnung Wasserschutzgebiet Tarmstedt
- Verordnung Wasserschutzgebiet Nord
- Verordnung Wasserschutzgebiet Rotenburg
- Verordnung Wasserschutzgebietes Süd
- Verordnung Wasserschutzgebiet Zeven