Werden Sie Kindertagespflegeperson
Was ist Kindertagespflege?
Als Kindertagespflegeperson, betreuen Sie selbständig fremde Kinder im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten. Daneben besteht auch die Möglichkeit, im Zusammenschluss mit bis zu zwei weiteren Kindertagespflegepersonen, Kinder zu betreuen. Diese Form der Betreuung heißt Großtagespflege.
Die Betreuung in Kindertagespflege ist für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-14 Jahren vorgesehen, wobei diese sich vorrangig an Kinder unter 3 Jahren richtet. Für Kinder ab drei Jahren wird dieses Angebot oft gewählt, wenn die Betreuungszeiten in KiTa oder Schule nicht ausreichen. Sie ergänzt dann die institutionelle Betreuung.
Ein besonderer Vorteil der Kindertagespflege ist ihre Flexibilität und die Betreuung in einer familienähnlichen Umgebung. Sie haben als „Tagesmutter bzw. -vater“ den Auftrag, die Ihnen anvertrauten Kinder zu fördern, zu erziehen und zu bilden. Daher ist es sehr wichtig, eine enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und dem Jugendamt zu pflegen.
Allgemeines
- Betreut werden können bis zu 5 gleichzeitig anwesende, fremde Kinder
- Es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit
- Erforderliche Nachweise im Bewerbungsverfahren:
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis,
- beglaubigte Zeugniskopie über Ihren Schulabschluss,
- Gesundheitsattest vom Arzt/Ärztin,
- tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- pädagogisches Konzept zur Kindertagespflegestelle,
- ausgefüllter Bewerberbogen,
- von Ihnen unterschriebene Verpflichtende Erklärung,
- Abschlusszertifikat zum Qualifizierungskurs für Kindertagespflege (mind. 160 Stunden Umfang) oder
- Nachweis eines Berufsabschlusses im pädagogischen Bereich
- Nachweis eines Erste-Hilfe Kurses am Kind
- Vermittlung von freien Betreuungsplätzen durch die drei regionalen Familienservicebüros des Landkreises
- Die Pflegeerlaubnis wird nach erfolgreicher Eignungsprüfung für 5 Jahre erteilt und kann anschließend erneuert werden
Fortbildungen
- Als Kindertagespflegeperson sollten Sie jährlich an mindestens zwei Fortbildungen (Gesamtumfang von mind. 24 Unterrichtseinheiten) teilnehmen.
Zudem ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder alle 2 Jahre sowie die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für Kindertagespflege zum Thema „Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII“ verpflichtend.
Räumlichkeiten
- helle und freundliche, altersentsprechend angemessene und abgesicherte Räumlichkeiten
- hinreichend Platz für Bewegungs-, Spiel-, Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten
- geeignete Spiel- und Freiflächen in erreichbarer Nähe bzw. eigener Garten
- Giftige Substanzen für die Tages-Kinder unzugänglich aufbewahren
- Ausschluss von Gefährdungen der Tages-Kinder durch Haustiere
Steuerpflichtigkeit
- Steuerpflichtige Einkünfte müssen ggf. gegenüber dem Finanzamt angegeben werden
Möchten Sie gemeinsam mit den Tageskindern ins Weltall schweben und ihnen einen wundervollen Aufenthalt ermöglichen?
Kontaktieren Sie uns bei Interesse an der Tätigkeit in der Kindertagespflege gerne für ein persönliches Erstgespräch.
Amt
Familienservicebüro BRV | |
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