Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Förderschulen und Gymnasien
Fassungen / Versionen
Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Förderschulen und Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises Rotenburg (Wümme) | ||
Rechtsgültig: | ab 01.08.2019 | |
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