Gleichstellungsbeauftragte
Herzlich Willkommen auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises.
Im Zentrum meiner Arbeit steht die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Auf meinen Seiten finden Sie Informationen, Ansprechpartner und Links.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit allen gleichstellungsrelevanten Fragen gerne an mich wenden.
Wie lautet der gesetzliche Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten?
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte soll auf kommunaler Ebene die Gleichberechtigung der Geschlechter voranbringen.
Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe mit Verfassungsrang, denn
Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Für das Land Niedersachsen ist dieses Gebot in der Niedersächsischen Verfassung niedergelegt, Artikel 3 Absatz 2 Satz 3:
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“
Konkretisiert wird der weite Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten durch die §§ 8 und 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG), wobei letztere Gesetze sich auf den verwaltungsinternen Bereich beziehen.
Bereits seit 1991 existiert die Gleichstellungsstelle beim Landkreis Rotenburg (Wümme), der damit zu den Vorreitern in Sachen Gleichstellung gehört.
Wie gestaltet sich die konkrete Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten?
Sie berät und unterstützt die Verwaltung und Politik darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf im Landkreis zu erkennen und Benachteiligungen abzubauen.
Dabei arbeitet sie eng und vertrauensvoll mit der Verwaltungsleitung, der sie direkt unterstellt ist, zusammen.
Fachlich ist sie in ihrer Tätigkeit weisungsfrei, hat ein Teilnahme- und Rederecht an den Ausschusssitzungen sowie ein Akteneinsichtsrecht.
Bei allen Vorhaben muss sie, aber auch die Kommune, die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern und deren unterschiedliche Lebenssituation im Blick haben, um gleiche Lebensverhältnisse und gleiche Teilhabe zu ermöglichen.
Arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte allein?
Der Verfassungsauftrag richtet sich an die Kommune, jedoch gibt es nur eine Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Eine Vertreterin oder weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter gibt es nicht. Umso wichtiger ist daher der Austausch und die Vernetzung mit Einzelnen, Organisationen und Verbänden, sowohl örtlich wie überörtlich.
Aus dieser Zusammenarbeit entstehen Projekte, Anregungen und Maßnahmen, die das Ziel „Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kommune“ verwirklichen sollen.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wobei Familie nicht nur Fragen der Kinderbetreuung umfasst, sondern aufgrund des demografischen Wandels zunehmend die Pflege von Angehörigen.
Zu welchen Themen berät die Gleichstellungsbeauftragte?
Gerne können sich Bürgerinnen und Bürger zur Thematik „Benachteiligung aufgrund des Geschlechts“ oder bei Fragen zu „Vereinbarkeit Beruf und Familie“ an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Hier hat sie immer ein offenes Ohr. Ihre Beratung ist streng vertraulich.
Es empfiehlt sich eine telefonische Terminvereinbarung.
Ist die Gleichberechtigung denn nicht schon längst verwirklicht?
Das Statistische Bundesamt hat am 30. Juli 2014 eine Untersuchung „Auf dem Weg zur Gleichstellung?“ herausgegeben. Die Broschüre finden Sie unter "Links & Downloads".
Hier zeigt sich, dass die Themen Bildung, Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Verdienste, Armut und soziale Ausgrenzung, ältere Menschen, Bereiche sind, in denen die Gleichberechtigung weiter vorangetrieben werden muss.