Verwaltungshandreichungen
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) kann im Rahmen der jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Zuwendungen nach diesen Verwaltungshandreichungen gewähren. Unter dem Oberbegriff Zuwendungen werden Zuschüsse als Leistungen an den privaten Bereich und Zuweisungen als Leistungen an den öffentlichen Bereich zusammengefasst.
Familie und Soziales
- Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
- Förderung der freien Jugendhilfe
- Förderung von Seniorenveranstaltungen
- Förderung freiwilliger Leistungen im sozialen Bereich
- Gewährung eines Mehrbedarfs für Verhütungsmittel
- Richtlinie über die Gewährung von Stipendien für Studierende der Humanmedizin
- Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Koordinierung des Ehrenamtes
- Richtlinie zur Förderung freiberuflicher Hebammen
Schule und Kultur
Sicherheit und Ordnung
- Förderung des Löschwesens
- Einführung von Automatischen Externen Defibrillatoren (AED)
- Förderung und Zuwendungen für die mitwirkenden privaten Träger im Katastrophenschutz aus Kreismitteln
Natur und Umwelt
Verkehr und Bauen
- Förderung von Radwegen
- Förderrichtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Baudenkmalen
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung kleiner bezahlbarer Wohnungen
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung kleiner bezahlbarer Wohnungen ab 01.10.2024
- Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Erwerb von Altbauten
- Förderrichtlinie für Investitionen in Schwimmbädern
Amt
Haupt- und Personalamt | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-0 Telefax: 04261 983-2199 E-Mail: info@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |