LEADER Förderregionen
LEADER
Eine LEADER-Region ist ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen im ländlichen Raum und verfolgt den Ansatz der Regionalentwicklung.
Zu Beginn einer EU-Förderperiode wird eine lokale Entwicklungsstrategie (LES) bzw. ein regionales Entwicklungskonzept (REK) für die Region erarbeitet. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit sich in den Prozess mit einzubringen. Es werden Handlungsfelder und Ziele erarbeitet und definiert. Diese sind wiederum Grundlage für zukünftige Projekte in den Regionen.
Finanziert wird LEADER durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ergänzt durch Mittel von Bund, Ländern und Kommunen.
Die EU-Mitgliedsstaaten verfolgen seit den 1990er Jahren diesen Ansatz. Die aktuelle Förderperiode läuft von 2023 bis einschließlich 2027. In dieser Förderperiode gibt es bundesweit über 370 LEADER-Regionen.
Weiterführende Informationen zu LEADER erhalten Sie bei der dvs - Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume.
Die Regionen
Der Landkreis untergliedert sich in vier LEADER-Regionen.
- LEADER Moorexpress-Stader Geest: An der Förderregion Moorexpress-Stader Geest sind die Stadt Bremervörde, die Gemeinde Gnarrenburg, die Samtgemeinden Apensen, Fredenbeck, Geestequelle sowie Harsefeld beteiligt.
LEADER-Region Börde Oste-Wörpe: Die Region umfasst die vier Samtgemeinden Selsingen, Sittensen, Tarmstedt und Zeven. - LEADER-Region Hohe Heide: In der Region "Hohe Heide" sind die Samtgemeinde Bothel, die Gemeinden Kirchlinteln, Neuenkirchen sowie die Städte Schneverdingen, Soltau und Visselhövede zusammengefasst.
- LEADER-Region GesundRegion Wümme-Wieste-Niederung: Zur "GesundRegion" gehören die Samtgemeinde Sottrum und Fintel, die Gemeinden Scheeßel und Gyhum sowie der Flecken Ottersberg und die Stadt Rotenburg (Wümme).
Anträge
Förderanträge können in den Regionen beim jeweiligen Regionalmanagement gestellt werden. Die Kontaktdaten finden Sie über obenstehende Links.
Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Regionalmanagement auf. Im Nachgang müssen Sie dann einen schriftlichen Antrag inklusive Projektsteckbrief einreichen. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) entscheidet über eine Bewilligung einer Förderung. Erst nach Bewilligung darf mit dem Projekt begonnen werden.